Bescheinigte Personenurkunden
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In Deutschland dürfen nur offiziell ermächtigte Übersetzer bescheinigte (umgangssprachlich auch „beglaubigte“) Übersetzungen erstellen und verkaufen. Um vom Gericht diese Ermächtigung zu bekommen, muss man strenge Anforderungen erfüllen. Die Einzelheiten sind in jedem Bundesland anders, aber überall muss man nachweisen, dass man die entsprechenden Fähigkeiten sowie relevante Erfahrung besitzt. ​​
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Ich bin Diplom Übersetzer (Universität Heidelberg) und vom Landgericht Frankfurt am Main ermächtigt. Bei der Ausübung meines Berufs bin ich verpflichtet, Texte treu und gewissenhaft in die Zielsprache zu übertragen und dabei die Formatierung des ursprünglichen Dokuments wenigstens soweit nachzubilden, dass leicht zu erkennen ist, wie sich die jeweiligen Textteile in den beiden Sprachen entsprechen. Außerdem muss ein ermächtigter Übersetzer nach § 189, Absatz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) „über Umstände, die ihm bei seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, Verschwiegenheit wahren“. In anderen Worten: Ich muss den Mund halten und nichts preisgeben.
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Ich bin vom Landgericht Frankfurt am Main ermächtigt, bescheinigte („beglaubigte“) Übersetzungen aus dem Deutschen ins Englische und umgekehrt zu erstellen. In vielen Fällen ist die Bescheinigung eine wichtige Voraussetzung, damit übersetzte Dokumente von Behörden und anderen Instanzen anerkannt werden. Ich versehe jede bescheinigte Übersetzung mit einem Vermerk, meinem persönlichen Bescheinigungsstempel und meiner Unterschrift. Die von mir erstellten und bescheinigten Übersetzungen werden von allen Behörden in Deutschland und den meisten anderen Ländern, die dem Haager Abkommen beigetreten sind, akzeptiert.
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Um ein Angebot zu erhalten, schicken Sie mir das zu übersetzende Dokument als Scan, Foto oder PDF-Datei. Ich melde mich dann umgehend bei Ihnen.​
Von mir bekommen Sie bescheinigte Übersetzungen aller Urkundenarten, darunter:
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Abstammungsurkunden
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Apostillen
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Arbeitsnachweise
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Arbeitszeugnisse
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Aufenthaltsgenehmigungen
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Auszeichnungen
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Auszüge aus den Strafregister
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Bescheinigungen
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Diplome
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Doktorgrade
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Eidesstattliche Versicherungen
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Einbürgerungsunterlagen
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Enterbungsdokumente
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Führerscheine
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Führungszeugnisse
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Geburtsurkunden
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Handelsregisterauszüge
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Heiratsurkunden
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Kontoauszüge
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Lebensläufe
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Praktikumsbescheinigungen
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Prüfungsbescheinigungen
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Referenzschreiben
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Scheidungsbeschlüsse
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Sorgerechtsbestätigungen
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Sterbeurkunden
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Steuerunterlagen
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Studienbescheinigungen
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Testamente
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Zeugnisse
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usw.
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Der Ablauf
Schicken Sie mir einen Scan oder eine Fotokopie des zu übersetzenden Dokuments (bitte sämtliche Seiten). Ich antworte umgehend mit einem Preisangebot für die gewünschte Leistung. Es ist nicht zwingend nötig, das Original zu schicken oder vorzuzeigen.
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Sobald die Übersetzung fertig ist, schicke ich sie Ihnen per Mail als (noch nicht bescheinigte) PDF-Datei, damit Sie sie kontrollieren und mir etwaige Änderungswünsche mitteilen können. Sobald alles stimmt, geben Sie die Übersetzung frei. Ich schicke Ihnen dann ein bestempeltes Exemplar mit der Post, Alternativ können Sie, wenn Sie in der Nähe sind, die Übersetzung abholen. Für eine geringe Gebühr erstelle ich auch gern zusätzliche bescheinigte Exemplare .
Apostille und Legalisation
Um Urkunden, die von Behörden oder Gerichten eines Staates ausgestellt werden, in einem anderen Land zu verwenden, kann es nötig sein, ihre Echtheit in einem besonderen Verfahren zu bestätigen. Konkret müssen sie zusätzlich mit einer sogenannten „Haager Apostille“ oder einer „Legalisation“ versehen werden. Die Haager Apostille ist ein Vermerk nach einem bestimmten Muster, das 1961 durch das sogenannte Haager Apostillen-Übereinkommen eingeführt wurde. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift sowie die Befugnis zur Ausstellung einer öffentlichen Urkunde, die hierfür im Original vorgelegt werden muss. Die Apostille muss von einer inländischen Behörde desselben Staates ausgestellt werden, aus dem die Urkunde stammt. Auslandsvertretungen wie z.B. Botschaften sind nicht dazu berechtigt.
Die Legalisation geht einen Schritt weiter und bestätigt auch die Echtheit der Unterschrift sowie die Befugnis des Urkundenausstellers. Sie kann im Konsulat des Landes, in dem die Urkunde verwendet werden soll, vorgenommen werden. Beides ist auch z.B. beim Landgericht in Frankfurt am Main möglich. Zur Zeit kostet dort eine Apostille 18 € und die Legalisation 25 €. Detailliertere Information finden Sie unter anderem auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
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