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Häufig gestellte Fragen zu bescheinigten Übersetzungen

Was ist ein vereidigter Übersetzer?
Ein vereidigter Übersetzer – auch beeidigter Übersetzer, die beiden Begriffe sind synonym – ist von einem Gericht oder einer Landes­behörde ermächtigt worden, bescheinigte Über­setzungen in einer bestimmten Sprachkombination anzufertigen.  Diese werden zwar oft auch „beglaubigte" Übersetzungen genannt, das ist aber streng genommen etwas anderes, denn nur ein Notar darf Dokumente beglaubigen. Bei einer bescheinigten Übersetzung bürgt der Übersetzer mit seiner Unterschrift und einem entsprechenden Stempel dafür, dass sie inhaltlich und terminologisch genau und vollständig dem Ausgangstext entspricht. Das gewährleistet ein hohes Maß an Rechts­sicherheit. Bescheinigte Übersetzungen von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Zeugnissen und vielen anderen Urkunden und Dokumenten werden u. a. zur Vorlage bei Ämtern und Behörden benötigt.

Kann ich nur einen Teil eines Textes übersetzen lassen, um Kosten zu sparen?
Generell ist es notwendig, ein zu bescheinigendes Dokument vollständig zu übersetzen. Jedoch kann im Einzelfall geprüft werden, ob eine Ausnahme gemacht werden kann. Je nach dem Aufbau und der Struktur des Dokuments kann es möglich sein.

Mein Original einhält Schreibfehler. Kann das in der Übersetzung korrigiert werden?
Bei einer bescheinigten Übersetzung ist der Übersetzer verpflichtet, die Inhalte vollständig und dem Ausgangstext getreu in die Ziel­sprache zu übertragen. Gleichzeitig muss er auf korrekte Grammatik, Recht­schreibung und Zeichensetzung achten. Wenn es Fehler im Original gibt, müssen sie unter Um­ständen  übernommen werden, zum Beispiel wenn ein Name falsch geschrieben ist oder Aussagen oder Zahlen nicht stimmen. Der Übersetzer darf höchstens in einer Anmerkung darauf hinweisen.

Benötigen Sie das Originaldokument für die Übersetzung?
In der Regel reicht es, wenn Sie mir einen Scan oder ein Foto Ihrer Unterlagen per E-Mail zusenden. Ich drucke es aus und hefte es an die Über­setzung, die mit meinem Stempel und meiner Unterschrift versehen wird. Die Übersetzung ist nur zusammen mit der Kopie des Ausgangs­dokuments gültig. In den aller­meisten Fällen ist das auch ausreichend. Nur gelegentlich besteht eine Behörde oder Institution darauf, dass die Übersetzung zusammen mit dem Original vorgezeigt wird.

Wie erhalte ich meine Übersetzung?
Ich schicke Ihnen vorab einen Scan der Übersetzung per E-Mail, damit Sie die Richtigkeit prüfen und die Übersetzung freigeben können. Anschließend bekommen Sie die bescheinigte Übersetzung mit der Post zugeschickt oder Sie holen sie bei mir ab. Übersetzungen, die Sie nicht bescheinigt brauchen, schicke ich Ihnen in der Regel per Mail als PDF- oder Word-Datei nach Wunsch.

Wie lange dauert es?
Bei bescheinigten Übersetzungen erhalten Sie in der Regel die vorläufige Fassung innerhalb von 1-2 Tagen oder einer anderen verein­barten Frist per Mail, dann kann es noch zwei Tage dauern, bis die ausgedruckte und von Ihnen freigegebene Fassung per Post bei Ihnen ankommt. Bei einem größeren Textumfang kann die Arbeit entsprechend länger dauern. Kurze Texte mit einer bis drei Seiten sind in der Regel innerhalb von 24 Stunden lieferbar.

Wieviel kostet eine Übersetzung?
Ich kalkuliere die Kosten für jeden Auftrag individuell auf der Basis der Textmenge und des Formatierungs­aufwands. Dazu ist es notwendig, den Text oder die Texte vorher zu sehen. Neben der Anzahl der Seiten spielen auch die Sprach­kombination, das Fachgebiet, die Struktur des Textes, die Lesbarkeit und andere Faktoren eine Rolle. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihren Text zunächst sichten muss, um Ihnen ein faires und ver­bindliches Angebot machen zu können.

Übersetzen Sie auch handschriftliche Texte?
Hin und wieder erhalte ich Urkunden oder Texte, die vollständig oder teilweise hand­schriftlich verfasst sind. Und manchmal ist die Schrift gar nicht oder nur schwer lesbar. Solche Dokumente muss ich genau anschauen, bevor ich ein Angebot unterbreite und gegebenenfalls den Auftrag annehmen.

Welche Dateiformate können Sie bearbeiten?
Ich kann alle Standardformate von MS-Office (Word, Excel, PowerPoint, Outlook) sowie Bild­dateien in gängigen Formaten wie z. B. jpg, gif, tif, bmp, pdf usw. bearbeiten. Wenn Sie ein Dokument in einem anderen Dateiformat haben, fragen Sie mich an oder senden Sie mir die Datei; in der Regel werde ich einen Weg finden, es zu lesen.

Apostille und Legalisation - was ist der Unterschied? 

Um Urkunden, die von Behörden oder Gerichten eines Staates ausgestellt werden, in einem anderen Land zu verwenden, kann es nötig sein, ihre Echtheit in einem besonderen Verfahren zu bestätigen. Konkret müssen sie zusätzlich mit einer soge­nannten „Haager Apostille“ oder einer „Legalisation“ versehen werden. Die Haager Apostille ist ein Vermerk nach einem bestimmten Muster, das 1961 durch das sogenannte Haager Apostillen-Über­ein­kommen eingeführt wurde. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift sowie die Befugnis zur Ausstellung einer öffentlichen Urkunde, die hierfür im Original vorgelegt werden muss. Die Apostille muss von einer inländischen Behörde desselben Staates ausgestellt werden, aus dem die Urkunde stammt. Auslands­vertretungen wie z. B. Botschaften sind nicht dazu berechtigt.

 

Die Legalisation geht einen Schritt weiter und bestätigt auch die Echtheit der Unterschrift sowie die Befugnis des Urkunden­ausstellers. Sie kann im Konsulat des Landes, in dem die Urkunde verwendet werden soll, vorgenommen werden. Beides ist auch z. B. beim Land­gericht in Frankfurt am Main möglich. Zurzeit kostet dort eine Apostille 18 € und die Legalisation 25 €. Detailliertere Information finden Sie unter anderem auf der Homepage des Auswärtigen Amtes

Diplom-Übersetzer Gregory Woods

Gründenseestr. 34

D-60386 Frankfurt am Main

+49 (0) 69 90 54 58 52    english@mrwoods.de

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