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Dolmetschen

Ich bin zwar nicht als Dolmetscher vereidigt (weil ich Diplom-Übersetzer und kein Diplom-Dolmetscher bin). Deshalb darf ich nicht vor Gericht oder beim Notar dol­metschen. In vielen anderen Situationen darf ich aber, was „Verhandlungs­dolmetschen“ genannt wird. Zum Beispiel:

  • Bei Eheschließungen beim Standes­amt, wenn das Hochzeits­paar der deutschen Sprache nicht mächtig ist

  • Bei verschiedenen Behörden wie z. B. dem Aus­länderamt, der Polizei, dem Standes­amt oder dem Arbeits­amt

  • Bei Arztterminen
    Bei Verhandlungen usw.

  • Bei Kursen

  • In Schulen, wenn die Eltern eines Kindes Hilfe brau­chen, um sich bei Treffen mit der Ver­waltung oder einem Lehrer zu verständigen

Hier geht es um sogenanntes „Konsekutiv­dolmetschen“: ein Sprecher sagt 1-2 Phrasen und hält dann an, damit ich das Gesagte in die andere Sprache über­setzen kann. Dann mache ich das­selbe in die andere Rich­tung für die Antwort darauf.

Ich dolmetsche regelmäßig für die Polizei von Offenbach und Frankfurt am Main, haupt­säch­lich bei Ver­hören von Zeugen oder Beschuldigten, sowie für viele Privat­leute, die meine Hilfe brauchen, um sich zu ver­ständigen, zum Beispiel beim Ausländeramt.

Für optimale Ergebnisse ist es eine gute Idee, mir im Vor­feld das Thema, die ver­folg­ten Ziele und die Teil­nehmer zu erklären. 

Diplom-Übersetzer Gregory Woods

Gründenseestr. 34

D-60386 Frankfurt am Main

+49 (0) 69 90 54 58 52    english@mrwoods.de

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