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Häufige Fragen

Was ist ein vereidigter Übersetzer?

Ein vereidigter Übersetzer – auch beeidigter Übersetzer, die beiden Begriffe sind gleichbedeutend – ist von einem Gericht (normalerweise einem Landgericht) oder einer Landesbehörde ermächtigt, bescheinigte Übersetzungen in einer bestimmten Sprachkombination anzufertigen.  Obwohl sie oft als „beglaubigte" Übersetzungen bezeichnet werden, ist das streng genommen etwas anderes, denn nur ein Notar kann Dokumente beglaubigen. Bei bescheinigten Übersetzungen bürgt der Übersetzer mit seiner Unterschrift und einem entsprechenden Stempel dafür, dass sie genau und vollständig dem Ausgangstext entsprechen. Das gewährleistet ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Bescheinigte Übersetzungen von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Zeugnissen und vielen anderen Urkunden und Dokumenten werden u.a. zur Vorlage bei Ämtern und Behörden benötigt.

Kann ich auch nur einen Teil eines Textes übersetzen lassen, um Kosten zu sparen?

Generell ist es notwendig, ein zu bescheinigendes Dokument vollständig zu übersetzen. Jedoch kann im Einzelfall geprüft werden, ob eine Ausnahme gemacht werden kann. Je nach dem Aufbau und der Struktur des Dokuments kann es möglich sein.

Mein Original einhält einen oder mehrere Schreibfehler. Kann das in der Übersetzung korrigiert werden?

Bei einer bescheinigten Übersetzung ist der Übersetzer verpflichtet, den Ausgangstext korrekt und vollständig zu übertragen. Was bedeutet das? Er muss die Inhalte so nahe wie möglich am Ausgangstext in der Zielsprache wiedergeben und zwar richtig in Bezug auf Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung. Fehler im Original müssen übernommen werden, zum Beispiel wenn ein Name falsch geschrieben ist oder Aussagen oder Zahlen nicht stimmen. Der Übersetzer darf, ist aber nicht dazu verpflichtet, in einer Anmerkung auf solche Fehler hinweisen.

Benötigen Sie das Originaldokument für die  Übersetzung?

Nein, ich benötige Ihre Originaldokumente nicht. Es reicht in der Regel, wenn Sie mir einen Scan Ihrer Unterlagen per E-Mail zusenden. Er wird anschließend ausgedruckt, mit meinem Stempel und meiner Unterschrift des Übersetzers versehen und fest mit der Übersetzung verbunden. Die Übersetzung ist nur zusammen mit dieser Kopie des Ausgangsdokuments gültig. In den allermeisten Fälle ist das auch ausreichend. Nur gelegentlich besteht eine Behörde oder Institution darauf, dass die Übersetzung zusammen mit dem Original vorgezeigt wird.

Wie erhalte ich die Übersetzung?

Ich schicke Ihnen vorab einen Scan der Übersetzung per E-Mail, damit Sie die Richtigkeit prüfen und die Übersetzung freigeben können. Anschließend bekommen Sie die bescheinigte Übersetzung mit der Post zugeschickt oder Sie holen sie bei mir ab. Übersetzungen, die Sie nicht bescheinigt brauchen, schicke ich Ihnen in der Regel per Mail als PDF- oder Word-Datei.

Wie lange dauert es?

Bei bescheinigten Übersetzungen erhalten Sie in der Regel die vorläufige Fassung innerhalb von 1-2 Tagen nach der Auftragserteilung per Mail, dann kann es 1-2 weitere Tage dauert, bis die ausgedruckte und von Ihnen freigegebene Fassung per Post bei Ihnen ankommt. Bei einem größeren Textumfang kann die Arbeit entsprechend länger dauern. Kurze Texte mit einer bis drei Seiten sind in der Regel innerhalb von 24 Stunden lieferbar.

Was kostet die Übersetzung?

Ich kalkuliere die Kosten für jeden Auftrag individuell auf der Basis der Textmenge und des Formatierungsaufwands. Dazu ist es notwendig den Text oder die Texte vorher zu sehen. Neben der Anzahl der Seiten spielen auch die Sprachkombination, das Fachgebiet, die Struktur des Textes, die Lesbarkeit und andere Faktoren eine Rolle. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihren Text zunächst sichten muss, um Ihnen ein faires und verbindliches Angebot machen zu können.

Übersetzen Sie auch handschriftliche Texte?

Hin und wieder erhalte ich Urkunden oder Texte, die vollständig oder teilweise handschriftlich verfasst sind. Und manchmal ist die Schrift gar nicht oder nur schwer lesbar. Solche Dokumente muss ich genau anschauen, bevor ich ein Angebot unterbreite und gegebenenfalls den Auftrag annehmen.

Welche Dateiformate können Sie bearbeiten?

Ich kann alle Standardformate von MS-Office (Word, Excel, PowerPoint, Outlook) sowie Bilddateien in gängigen Formaten wie z.B. jpg, gif, tif, bmp usw. PDF-Dateien bearbeiten. Wenn Sie ein Dokument in einem anderen Dateiformat haben, rufen Sie mich an oder senden Sie mir die Datei; ich prüfe dann, ob ich die Datei lesen kann. 

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