Mr. Woods Übersetzungen
Bescheinigte Urkundenübersetzungen
In Deutschland dürfen nur offiziell ermächtigte Übersetzer bescheinigte (umgangssprachlich auch „beglaubigte“) Übersetzungen erstellen und verkaufen. Um vom Gericht diese Ermächtigung zu bekommen, muss man strenge Anforderungen erfüllen. Die Einzelheiten sind in jedem Bundesland anders, aber überall muss man nachweisen, dass man die entsprechenden Fähigkeiten sowie relevante Erfahrung besitzt.
Ich bin Diplom-Übersetzer und vom Landgericht Frankfurt am Main ermächtigt. Als solcher bin ich verpflichtet, Texte treu und gewissenhaft in die Zielsprache zu übertragen und die Formatierung des ursprünglichen Dokuments auch soweit nachzubilden, dass leicht zu erkennen ist, wie sich die jeweiligen Textteile in den beiden Sprachen entsprechen. Außerdem muss ein ermächtigter Übersetzer nach § 189, Absatz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) „über Umstände, die ihm bei seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, Verschwiegenheit wahren“. In anderen Worten muss ich den Mund halten und nichts preisgeben.
Ich bin vom Landgericht Frankfurt am Main ermächtigt, bescheinigte („beglaubigte“) Übersetzungen aus dem Deutschen ins Englische und umgekehrt zu erstellen. In vielen Fällen ist die Bescheinigung eine wichtige Voraussetzung für die Anerkennung übersetzter Dokumente durch Behörden und andere Instanzen. Ich versehe jede bescheinigte Übersetzung mit einem Vermerk, meinem persönlichen Bescheinigungsstempel und meiner Unterschrift. Die von mir erstellten und bescheinigten Übersetzungen werden von allen Behörden in Deutschland und den meisten anderen Ländern, die dem Haager Abkommen beigetreten sind, akzeptiert.
Um ein Angebot zu erhalten, schicken Sie mir das zu übersetzende Dokument als Scan, Foto oder PDF-Datei. Ich melde mich dann umgehend bei Ihnen.
Von mir bekommen Sie bescheinigte Übersetzungen aller Urkundenarten, darunter:
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Abstammungsurkunden
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Apostillen
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Arbeitsnachweise
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Arbeitszeugnisse
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Aufenthaltsgenehmigungen
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Auszeichnungen
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Auszüge aus den Strafregister
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Bescheinigungen
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Diplome
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Doktorgrade
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Eidesstattliche Versicherungen
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Einbürgerungsunterlagen
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Enterbungsdokumente
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Führerscheine
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Führungszeugnisse
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Geburtsurkunden
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Handelsregisterauszüge
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Heiratsurkunden
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Kontoauszüge
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Lebensläufe
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Praktikumsbescheinigungen
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Prüfungsbescheinigungen
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Referenzschreiben
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Scheidungsbeschlüsse
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Sorgerechtsbestätigungen
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Sterbeurkunden
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Steuerunterlagen
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Studienbescheinigungen
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Testamente
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Zeugnisse
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usw.
Wie es funktioniert
Sie schicken mir Scans oder Fotokopien aller Seiten des zu übersetzenden Dokuments. Es ist nicht nötig, das Original zu schicken oder vorzuzeigen. Ich antworte umgehend mit einem Preisangebot für die gewünschte Leistung.
Sobald die Übersetzung fertig ist, schicke ich sie Ihnen per Mail als PDF-Datei, damit Sie sie kontrollieren und mir etwaige Änderungswünsche mitteilen können. Sobald alles stimmt, geben Sie die Übersetzung frei. Dann schicke ich Ihnen ein gestempeltes Exemplar mit der Post. Es ist auch möglich, die Übersetzung bei mir abzuholen. Für eine geringe Gebühr erstelle ich auch gern zusätzliche bescheinigte Exemplare .
Apostille und Legalisation
Um Urkunden, die von Behörden oder Gerichten eines Staates ausgestellt werden, in einem anderen Land zu verwenden, kann es nötig sein, ihre Echtheit in einem besonderen Verfahren zu bestätigen. Konkret müssen sie zusätzlich mit einer sogenannten „Haager Apostille“ oder einer „Legalisation“ versehen werden. Die Haager Apostille ist ein Vermerk nach einem bestimmten Muster, das 1961 durch das sogenannte Haager Apostillen-Übereinkommen eingeführt wurde. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift sowie die Befugnis zur Ausstellung einer öffentlichen Urkunde, die hierfür im Original vorgelegt werden muss. Die Apostille muss von einer inländischen Behörde desselben Staates ausgestellt werden, aus dem die Urkunde stammt. Auslandsvertretungen wie z.B. Botschaften sind nicht dazu berechtigt.
Die Legalisation geht einen Schritt weiter und bestätigt auch die Echtheit der Unterschrift sowie die Befugnis des Urkundenausstellers. Sie kann im Konsulat des Landes, in dem die Urkunde verwendet werden soll, vorgenommen werden. Beides ist auch z.B. beim Landgericht in Frankfurt am Main möglich. Zur Zeit kostet dort eine Apostille 18 € und die Legalisation 25 €. Detailliertere Information finden Sie unter anderem auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.