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Bescheinigte Urkundenübersetzungen

Sie erhalten von mir rechts­sicher beglaubigte Über­setzungen von Personen­urkunden. Ich bemühe mich stets um schnellen Service. Hier sind einige der Dokument­arten, die Sie von mir über­setzen lassen können:

  • Abiturzeugnisse

  • Abstammungsurkunden

  • Apostillen

  • Arbeitsnachweise

  • Arbeitszeugnisse

  • Aufenthaltsgenehmigungen

  • Ausweispapiere

  • Auszeichnungen

  • Auszüge aus dem Strafregister

  • Bescheinigungen

  • Diplome

  • Doktorgrade

  • Eheurkunden

  • Eidesstattliche Versicherungen

  • Einbürgerungsunterlagen

  • Enterbungsdokumente

  • Führerscheine

  • Führungszeugnisse

  • Geburtsurkunden

  • Geschlechtsänderungsurkunden

  • Handelsregisterauszüge

  • Heiratsurkunden

  • Kontoauszüge

  • Lebensläufe

  • Praktikumsbescheinigungen

  • Prüfungsbescheinigungen

  • Referenzschreiben

  • Scheidungsurkunden

  • Sorgerechtsbestätigungen

  • Staatsbürgerschaftsnachweise

  • Sterbeurkunden

  • Steuerunterlagen

  • Studienbescheinigungen

  • Testamente

  • Vollmachten

  • Zeugnisse

In Deutschland dürfen nur offiziell er­mächtigte Über­setzer bescheinigte Über­setzungen erstellen und ver­kaufen. Um vom Gericht diese Er­mächtigung zu be­kommen, ist es nötig, sehr strenge An­forderungen zu er­füllen. Die Einzel­heiten sind in jedem Bundes­land anders, aber überall muss man die ent­sprechenden Fähigk­eiten und Er­fahrung nachweisen.

Ich bin Diplom-Übersetzer (Universität Heidelberg) und vom Land­gericht Frankfurt am Main vereidigt. Als solcher habe ich die Pflicht, Dokumente treff­sicher und gewissen­haft in die Ziel­sprache zu über­setzen. Dazu gehört auch, die Formatierung des ursprüng­lichen Dokuments gut genug nach­zubilden, dass leicht zu erkennen ist, wie sich die jeweiligen Text­teile in den beiden Sprachen entsprechen.

Verschwiegenheit ist auch garantiert. Nach § 189, Absatz 4 des Gerichts­verfassungs­gesetzes (GVG) muss ein ermächtigter Über­setzer „über Um­stände, die ihm bei seiner Tätig­keit zur Kenntnis gelangen, Ver­schwiegen­heit wahren“. Die Inhalte Ihrer Dokumente bleiben also unter uns.

Die Bescheinigung ist auch eine wichtige Voraus­setzung, damit über­setzte Dokumente von Be­hörden und anderen Instanzen akzeptiert werden. Ich versehe jedes zu bescheinigendes Exemplar einer Über­setzung mit einem ent­sprechenden Vermerk, meinem persön­lichen Bescheinigungs­stempel und meiner Unter­schrift. Die von mir erstellten und bescheinigten Über­setzungen werden von allen Be­hörden in Deutsch­land und den meisten anderen Ländern, die der Haager Konvention beigetreten sind, akzeptiert. 

Um ein Angebot zu erhalten, schicken Sie mir bitte das Dokument als Scan, Foto oder PDF-Datei. Ich melde mich umgehend bei Ihnen.​

Wie es im einzelnen funktioniert

  1. Sie schicken mir Scans oder Foto­kopien aller Seiten des zu über­setzenden Doku­ments. Es ist nicht nötig, sofort das Original zu schicken oder vor­zuzeigen.

  2. Ich antworte umgehend mit einem Preis­angebot für die gewünschte Leistung sowie Aus­kunft darüber, wann Sie mit der Über­setzung rechnen können (in der Regel recht schnell!).

  3. ​Sobald die Übersetzung fertig ist, schicke ich sie Ihnen per Mail als PDF-Datei, damit Sie sie kon­trollieren und mir etwaige Änderungs­wünsche mitteilen können.

  4. Sobald Sie sie freigeben, schicke ich Ihnen ein ge­stempeltes und unter­schriebenes Exemplar mit der Post. Es ist auch möglich, die Über­setzung in meinem Büro abzuholen. Für eine geringe Gebühr erstelle ich auch gern zusätzliche bescheinigte Exemplare.

Sie können mir eine Mail schicken oder mich an­rufen, um Ihren Übersetzungs­auftrag zu besprechen. Um Ihnen einen Preis nennen zu können, muss ich ein zu über­setzendes Doku­ment be­sichtigen. Wir können auch gern einen Termin verein­baren, damit Sie zu mir kommen. Ich erkläre dann detailliert den ganzen Prozess.

Die meisten Urkunden­übersetzungen können in einem oder zwei Tagen fertig sein. Normaler­weise erhalten Sie sie mit der Post, in dringenden Fällen können Sie sie aber gern bei mir abholen.

Diplom-Übersetzer Gregory Woods

Gründenseestr. 34

D-60386 Frankfurt am Main

+49 (0) 69 90 54 58 52    english@mrwoods.de

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